Kommunikation zwischen Ministerium und Gericht muss möglich sein
Zu dem erhobenen Vorwurf gegen Staatssekretär Böning erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Staatssekretär Hubert Böning hat im heutigen Ausschuss umfangreich Stellung bezogen. Er konnte glaubhaft darlegen, dass ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit durch ihn nicht erfolgt ist. Weder habe er mit dem/der zuständigen Richter(in) gesprochen, noch habe er ein schnelleres Verfahren verlangt. Vielmehr sprach er mit einer Präsidialrichterin, die keinerlei Bezug zum Strafverfahren gegen den in Quedlinburg sich bis gestern auf ‚freiem Fuß‛ befindenden Mehrfachstraftäter hat. In dem Telefonat bat Staatssekretär Böning um ein kollegiales Gespräch zwischen der Präsidialrichterin und dem zuständigen Richter/Richterin. Dies ist kein Mittel der Dienstaufsicht, so dass das Gericht in seiner Entscheidung weiterhin ‚frei‛ ist. Anlass des Telefonates war die Bitte des Landgerichtes an das Ministerium für Justiz und Gleichstellung, die Pressearbeit in diesem Verfahren zu übernehmen.
Kommunikation zwischen Ministerium und Gericht muss in einem Rechtsstaat trotz Gewaltenteilung möglich sein.“