Kinderrechte gehören ins Grundgesetz
Zum Weltkindertag am 20. September 2017 erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Vor rund 27 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Mit diesem Übereinkommen wurden die Rechte des Kindes, die vorher in verschiedenen Abkommen aufgeführt waren, in einer allgemeinen Erklärung zusammengefasst. Damit wollten die Vereinten Nationen bzw. ihre Mitgliedsstaaten die Bedeutung des Themas deutlich machen. Aus Anlass des Weltkindertages hält es die CDU-Landtagsfraktion für erforderlich, die Kinderrechte auch in das Grundgesetz aufzunehmen. Damit würde der Bund dem Beispiel Sachsen-Anhalts folgen, denn Kinderrechte sind bereits in der Landesverfassung verankert.
Wir schließen uns der Forderung des Deutschen Kinderhilfswerkes, des Deutschen Kinderschutzbundes und UNICEF Deutschlands an. Damit machen wir deutlich, dass uns die Rechte unserer Kinder sehr wichtig sind und diese bei Entscheidungen in Verwaltung, Politik und Rechtsprechung Berücksichtigung finden müssen.
Dieses Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto ‚Kindern eine Stimme geben‛. Wir setzen in diesem Zusammenhang auf eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes.“