Kinderförderungsgesetz zukunftssicher gestalten
Zur heutigen Berichterstattung über die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Eine der besten Betreuungsquoten bundesweit und ein flächendeckendes Angebot mit qualifiziertem und engagiertem Personal, das sind Pluspunkte des Kinderförderungsgesetzes Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig wird niemand ernsthaft den aktuellen Reformbedarf in diesem Bereich bestreiten. Es fließt immer mehr Geld in dieses wichtige Politikfeld, ohne dass die Zufriedenheit bei den Beteiligten steigt.
Im Ergebnis der aktuellen Befragung der Kindertageseinrichtungen aber auch unter der Einbeziehung der Eltern, der Träger der Kindertageseinrichtungen und der kommunalen Ebene muss folgendes erreicht werden:
- nachvollziehbare Finanzierungswege,
- eine Verbesserung der tatsächlichen Betreuungsrelation unter Einbeziehung von Fehlzeiten beim Betreuungspersonal sowie
- eine dauerhafte Finanzierbarkeit.
Letzter Punkt gilt sowohl für das Land, die Kommunen als auch die Eltern. Den Betreuungsanspruch sehen wir dabei als CDU-Landtagsfraktion bei maximal 8 Stunden. Bei einer Erwerbstätigkeit oder Absolvierung einer Aus- oder Weiterbildung würde dann ein 10 Stunden Anspruch greifen.
Wir werden weiter aktiv das Gespräch mit den Eltern, den Kommunen und den Erzieherinnen und Erziehern vor Ort suchen. Es gilt eine langfristig tragbare Lösung zu finden.“