Jäger und Sportschützen nicht unter Generalverdacht stellen
In der heutigen Landtagssitzung wird in einer Aktuellen Debatte mit dem Titel „Sachsen-Anhalt sicher machen. Ohne Waffen“ über Waffenrecht und illegalen Schusswaffenbesitz debattiert. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich eines der strengsten überhaupt. Strenge Regeln sorgen dafür, dass das Führen und Besitzen von Waffen nur mittels Waffen- oder Jagdschein zulässig ist.
Deswegen ist der illegale Schusswaffenbesitz ein nicht zu verachtendes Problem. Dieser stellt eine Gefahr für unser Leben, die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit dar. Daher muss die Gesellschaft vor solchen und vor ähnlichen Gefahren geschützt werden.
Dieser Schutz darf jedoch nicht im Zusammenhang mit Kriminalität und Terrorismus dazu führen, dass Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht geraten. Rechtmäßige Besitzer einer Waffe dürfen nicht für ihr gesellschaftliches Engagement weiter sanktioniert werden.
Gegen den illegalen Waffenhandel werden wir auch zukünftig konsequent vorgehen, eine Verschärfung des Waffenrechts wird es mit der CDU aber nicht geben!“