Innenausschuss macht Weg frei für Endabstimmung im Plenum
Zur heutigen Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) erklärt der der Parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„In der heutigen Beratung des Innenausschusses wurde der Weg für die Endabstimmung des Gesetzentwurfs im Plenum geebnet. Die Änderung des bisherigen RettDG LSA bezweckt in erster Linie eine Anpassung an das Bundesrecht. Diese wurde mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes erforderlich. Das neue Berufsbild des Notfallsanitäters löst das bisherige Berufsbild des Rettungsassistenten ab und wird nunmehr im Gesetz verankert.
Um die Umstellung zu erleichtern, wird eine Übergangsfrist gewährt, die regelt, dass für die Dauer von längstens zehn Jahren ab dem Inkrafttreten des Gesetzes Rettungsassistenten anstelle von Notfallsanitätern weiterhin tätig werden können. Zudem beugt die Übergangsfrist Engpässen vor, die andernfalls aufgrund der um ein Jahr verlängerten Ausbildungszeit des Notfallsanitäters entstehen könnten. Hilfsorganisationen behalten ihre Vorrangposition, gleichzeitig werden Private aber nicht ausgeschlossen. Mit Blick auf den Patienten ist eine bestmögliche Notfallversorgung zu gewährleisten. Die Hilfsfrist von 12 Minuten bleibt unangetastet.
Durch einen Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen durchgesetzt, dass zukünftig auch Rettungssanitäter im Notfalleinsatzfahrzeug eingesetzt werden dürfen. Bislang regelte das RettDG LSA, dass bei gesonderter Anfahrt eines Notarztes im Notfalleinsatzfahrzeug dieses mit einem Rettungsassistenten besetzt sein sollte.“