Hilfsorganisationen werden erneut gestärkt
Heute wurde im Plenum in erster Lesung der Entwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes beraten. Dazu erklärt Markus Kurze, parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Mit Blick auf den Patienten ist eine bestmögliche Notfallversorgung zu gewährleisten, da die Hilfsfrist von 12 Minuten unangetastet bleibt. So können sich unsere Menschen im Land sicher sein, dass ihnen im Notfall innerhalb dieser Frist medizinische Hilfe zu Teil wird
In der angestrebten Novellierung geht es in erster Linie um eine Anpassung an das Bundesrecht. Der Notfallsanitäter als neues Berufsbild soll eingeführt werden und ich freue mich, dass das Innenministerium unser Ansinnen einer großzügigen Übergangszeit aufgegriffen hat. Mit dem Zeitraum von zehn Jahren bekommen die Leistungserbringer und vor allem ihre Mitarbeiter genügend Zeit, sich auf das neue Modell in der Erstausbildung und berufsbegleitenden Fortbildung der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten umzustellen.
In einer weiteren Rechtsanpassung wird die Vergabe konkretisiert und es erfolgt erneut eine Stärkung der Hilfsorganisationen durch ihre Vorrangstellung. Dies ist aber keine Bevorzugung, denn auch weiterhin ist die Leistungsvergabe unter der Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips durchzuführen. Sofern kein geeigneter Leistungserbringer vorhanden sein sollte, ist es jetzt Kommunen im Ausnahmefall auch erlaubt, diese Aufgabe zu erfüllen. Das schließt die privaten Anbieter im Land nicht aus.“