Hilfsorganisationen werden erneut gestärkt
Am Donnerstag wird im Plenum in erster Lesung der Entwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes beraten. Im Vorfeld äußert sich Markus Kurze, parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Rettungsdienst und Katastrophenschutz der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die letzte Novellierung hat die Vergabe des Rettungsdienstes in unserem Land ab dem 1. März 2013 rechts- und planungssicherer gestaltet. Schon damals war die Stärkung der Hilfsorganisationen (DRK, ASB, JUH, Malteser, DLRG), die über Jahrzehnte als zuverlässige Partner fungierten, ein wesentlicher Schwerpunkt. Die Zuverlässigkeit in der Leistungserbringung, bei einem Massenanfall an Verletzen, im Katastrophenschutz und die tarifrechtliche Vergütung der Mitarbeiter sind seitdem maßgeblich in der Vergabe der Konzession. Das Gesetzespaket war ein Kraftakt im Parlament und hat sich bis heute bewährt.
In der nun angestrebten Novellierung geht es in erster Linie um eine Anpassung an das Bundesrecht. Der Notfallsanitäter als neues Berufsbild soll eingeführt werden und ich freue mich, dass das Innenministerium unser Ansinnen einer großzügigen Übergangszeit aufgegriffen hat. Mit dem Zeitraum von zehn Jahren bekommen die Leistungserbringer und vor allem ihre Mitarbeiter genügend Zeit, sich auf das neue Modell in der Erstausbildung und berufsbegleitenden Fortbildung der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten umzustellen.
In einer weiteren Rechtsanpassung wird die Vergabe konkretisiert und es erfolgt erneut eine Stärkung der Hilfsorganisationen durch ihre Vorrangstellung. Dies ist aber keine Bevorzugung, denn auch weiterhin ist die Leistungsvergabe unter der Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips durchzuführen. Sofern kein geeigneter Leistungserbringer vorhanden sein sollte, ist es jetzt Kommunen im Ausnahmefall auch erlaubt, diese Aufgabe zu erfüllen. Das schließt die privaten Anbieter im Land nicht aus.
Sinnvoll erscheinen die zukünftige Verpflichtung aller Krankenhäuser, sich an der Bereitstellung von Notärzten zu beteiligen, sowie die Erweiterung der qualifizierten Patientenbeförderung. Auf diese Weise können die Patienten über den eigenen Rettungsdienstbereich hinaus, zukünftig auch in den benachbarten gefahren werden.“