Heuer: Keine Stigmatisierung der Schweinehaltung – 20-jährige Übergangsfristen für Gruppenhaltung gefordert
Der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Guido Heuer, hat in der heutigen Landtagsdebatte vor einer Stigmatisierung der modernen Schweinehaltung gewarnt. Die Diskussion über die optimalen Haltungsformen müsste wissenschaftlich und nicht politisch geführt werden. Es sei nicht mehr hinnehmbar, dass eine zunehmend radikalisierte Tierschutzbewegung Schweinehalter und Züchter bedrohen. Einbrüche in Ställe, anonyme Morddrohungen oder Demonstrationen mit Sachbeschädigungen seien inzwischen an der Tagesordnung und hätten wenig mit dem Anliegen einer artgerechten Haltung zu tun. „Das sind keine Aktivisten, das sind Kriminelle, die endlich gesetzlich verfolgt werden müssen“, so Heuer.
Dieser fordert langjährige Fristen sowie eine wissenschaftliche und ergebnisoffene Forschung beim Übergang in die Gruppenhaltung. „Wir brauchen Übergangsfristen von mindestens 20 Jahren, um die artgerechteste Haltungsform herauszufinden und um Wettbewerbsverzerrungen in Europa zu vermeiden. Darüber hinaus muss die individuelle finanzielle Situation der Unternehmen Berücksichtigung finden. Viele Unternehmen könnten die Kosten für größere Stände nicht aufbringen. Daher muss es eine Förderung für kleine Unternehmen geben“, so Heuer.
„Gruppenhaltung bedeutet zunächst größere Ställe oder weniger Tiere und damit höhere Investitionen zuzüglich wirtschaftlicher Ausfälle. Dass sich dies künftig auch auf steigende Schweine- und damit Verbraucherpreise auswirkt, liegt auf der Hand“, so Heuer. In Sachsen-Anhalt würden aktuell 1,2 Millionen Schweine bestallt. Wenn man nun kurzfristig ein Verbot der Kastenstände einfordere, dann gefährde man hierzulande zwei Drittel aller Schweinebestände.
Dieser fordert mehr Rechtssicherheit bei Stallumbauten. Die aktuelle Rechtsprechung lasse zu viel Interpretationsspielraum, den die Kontrollbehörden oft willkürlich nutzen würden. Dazu müsse der Bund endlich den Paragraphen 38 der Tierschutzhaltungsverordnung anpassen.