Gedenken an SED Unrechtsregime – 25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Zur heutigen Aktuellen Debatte „25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze“, erklären der Vertreter für die Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen der SED-Diktatur und hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Florian Philipp, sowie der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Kolze:
„Ein Staat muss sich nicht daran messen lassen, wie viele Menschen unbehelligt glücklich in ihm leben konnten, sondern daran, wie viele Menschen es nicht konnten.
Mit der Beantragung der Aktuellen Debatte wollten wir an das Unrecht erinnern, was viel zu vielen Menschen unter dem SED-Regime zuteilwurde. Einschüchterungen im täglichen Leben, existenzentziehende Maßnahmen und ungerechtfertigte Inhaftierungen waren an der Tagesordnung.
Dieses Unrecht anzuerkennen und juristisch und sozial wieder gut zu machen bzw. zu entschädigen, ist Grundlage der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG). Das erste SED-UnBerG, das sog. Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, was am 4. November 1992, vor nunmehr 25 Jahren, in Kraft getreten ist, ermöglicht die Rehabilitierung durch Aufhebung der strafgerichtlichen Entscheidung, die zu einer Inhaftierung geführt hat sowie die Rückabwicklung erlittener finanzieller Schäden, durch Einziehung von Vermögenswerten.
Die Antragstellung gemäß der SED-UnBerG ist befristet auf den 31. Dezember 2019. Hier eine Entfristung zu erreichen, um den Betroffenen auch weiterhin eine Rehabilitierung zu ermöglich, streben wir gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern an und bitten daher unsere Landesregierung, sich entsprechend im Bundesrat zu verhalten.“