Finanzielle Hilfe für den Ausbildungsverkehr notwendig und sinnvoll
In der heutigen Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt eingebracht. Mit dieser Änderung soll die in § 9 ÖPNVG LSA enthaltene Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr mit dem bisherigen Finanzierungsbeitrag von 31 Millionen Euro entfristet werden.
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Frank Scheurell, äußert sich dazu wie folgt: „Um die Flexibilität der Menschen, besonders die der Schüler und Auszubildenden, in unserem ländlich geprägten Bundesland weiter aufrecht zu erhalten, ist diese finanzielle Hilfe für die Landkreise notwendig und sinnvoll. Die CDU-Fraktion hat sich auf die Fahnen geschrieben, die umfassende Mobilität der Menschen durch ein qualitativ hochwertiges Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr verlässlich zu sichern. Mit dem hier vorliegenden Gesetzesentwurf gehen wir dazu einen notwendigen nächsten Schritt.“
Hintergrund:
Die Landkreise erhalten nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) vom Land für die Jahre 2015 bis 2017 jährlich eine Zuweisung in Höhe von 31 Millionen Euro zur Finanzierung von Rabatten auf Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs (Schüler, Auszubildende, Studenten). Für 2018 braucht es nun eine entsprechende Fortsetzungsregelung.