Feußner: FAG setzt neue Maßstäbe in Höhe, Planungssicherheit und Anreizwirkung
Zum heutigen Beschluss des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die stärkere Förderung von Kommunen stellt auf Wunsch der CDU-Fraktion einen Schwerpunkt der Arbeit der Koalition in der neuen Wahlperiode dar.
Nach einem kommunalen Sofortprogramm von 80 Millionen Euro im vergangenen Jahr, wird nun das Finanzausgleichsgesetzes (FAG) novelliert. Das neue FAG ist verständlicher und anreizfreundlicher, die Planungssicherheit für die Kommunen auf ein neues Niveau gehoben. Erstmals wird für die Jahre 2017 bis 2021 die Finanzausgleichsmasse festgeschrieben und zwar auf 1.628 Millionen Euro. Dies sind rund 500 Millionen Euro mehr als für 2017/2018 ursprünglich vorgesehen. Für Investitionen stehen der kommunalen Familie pro Jahr 150 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem wird es eine Härtefallregelung geben für diejenigen Kommunen, die durch die Systemumstellung deutlich schlechter gestellt werden würden.
Wir setzen daher als Koalition neue Maßstäbe, was die Höhe, Planungssicherheit und Anreizwirkung für die Kommunen anbelangt.“