Das neue Kinderförderungsgesetz braucht eine verlässliche Basis – keine leeren finanziellen Versprechen
Zu der heutigen Debatte um die Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die CDU wird darauf drängen, die Finanzierung der Ausgaben für das Kinderförderungsgesetz auf verlässliche und nachvollziehbare Grundlagen zu stellen. Wir werden kein ‚Weiter so‛ akzeptieren. Uns kommt es darauf an, keine zusätzlichen Kosten durch die notwendige Novellierung des Kinderförderungsgesetzes zum Jahresende 2017 zu verursachen.
Genau diese zusätzlichen Kosten würde der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE aber verursachen. Die Fraktion bleibt die Antwort schuldig, wie sie ein Gesetz verankern will, das sicher und verlässlich ausfinanziert ist. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, warum die Linken zum jetzigen Zeitpunkt ihre Vorschläge für die Änderung des Kinderförderungsgesetzes präsentieren. Zum einen liegt noch nicht die vollständige Auswertung der umfänglichen Befragungen der Kindertageseinrichtungen in unserem Land vor. Zum anderen steht noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage von Gemeinden gegen die jetzigen gesetzlichen Regelungen aus.
Wir werden unsere Vorstellungen zur Neuformulierung des Kinderförderungsgesetzes erst öffentlich präsentieren wenn die entsprechenden Informationen vorliegen. Das ist aus unserer Sicht ein seriöses und verantwortliches Verhalten.“