CDU-Fraktion fordert verantwortbares Wolfsmanagement
Über die Große Anfrage „Wiederansiedlung des Wolfes – Konflikte und Koexistenz von Mensch und großem Beutegreifer in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft“ richtete die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt über 70 Fragen an die Landesregierung, um weitere Erkenntnisse zum Wolf zu erhalten, die Wolfsdebatte auf Grundlage amtlicher Daten zu versachlichen und Schlussfolgerung für ein praxistaugliches Wolfsmanagement zu ziehen. Zur heutigen Aussprache der Großen Anfrage im Plenum erklärt der Redner der CDU-Landtagsfraktion, Detlef Gürth:
„Heute gibt es eine, wenn auch schwindende, Akzeptanz der Wiederansiedlung des Wolfes. Dabei geht inzwischen ein Riss durch die Bevölkerung. Klar ist, die durch den Wolf verursachten Schäden und Kosten für die Nutztierhalter wachsen von Jahr zu Jahr ebenso wie die Wildunfälle mit Bezug zum Wolf. Die Sichtung von Wölfen in besiedelten Gebieten sowie deren Risse unmittelbar in Siedlungsgebieten nehmen zu.
Die CDU-Fraktion will sensibilisieren für Tierwohl, Artenschutz und eine nachhaltige Landwirtschafts- und Forstpolitik, welche aber Landwirte, insbesondere Weidetierhalter, Forstwirtschaft und Bewohner des ländlichen Raums nicht allein lässt. Die CDU wünscht sich einen gesellschaftlichen Konsens für eine verantwortbare Koexistenz des Menschen mit den wiederangesiedelten großen Beutegreifern Luchs und Wolf in den dicht besiedelten Kulturlandschaften Deutschlands. Ob dies gelingt, hängt davon ab, ob wir auf der Basis anerkannter und ausgewogener wissenschaftlicher Argumente ein vernünftiges Wolfsmanagement für die Zukunft auf die Beine stellen, welchem man auch vertrauen kann. Für die CDU-Fraktion sind nach der Auswertung der Antworten aus dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie entscheidende Fragen nicht beantwortet:
Wie viele Wölfe verträgt unsere Kulturlandschaft? Wie viele Wölfe müssen bei uns leben, um einen günstigen Erhaltungsstand zu definieren? Und ist es legitim, wenn das geschützte Raubtier mit Blick auf seine ungesteuerte Ausbreitung andere Arten auslöschen würde?
Um einen Kontrollverlust zu vermeiden und aus Gründen der Hege, der Biodiversität, des Artenschutzes und der Gefahrenabwehr muss der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen und der Hege unterstellt werden. Der Wolf gehört deshalb auch in Anhang V der FFH-Richtlinie. Bund und deutsche Länder müssen handeln und in Brüssel Anträge stellen. Geeignete Habitate für den Wolf müssen ebenso wie wolfsfreie Gebiete ausgewiesen werden.
Wir brauchen dringend ein Wolfsmanagement, welches
- fachlich hinreichend begründet ist und,
- wissenschaftlich anerkannte Definitionen zur Grundlage des Handelns macht, insbesondere zur Population, zum Erhaltungszustand, zum Wildtierverhalten und zur Populationsdynamik,
- die Einschätzung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation grenzüberschreitend und ideologiefrei vornimmt,
- existierende und sich verschärfende Konflikte erkennt und löst,
- Schadensprävention und -minderung besser macht als bisher,
- Artenschutz nicht auf Wolfsschutz reduziert,
- eine Ausrottung des Muffelwildes durch den Wolf verhindert,
- Bevölkerungsdichte und fragmentierter Kulturlandschaft Rechnung trägt,
- Landbevölkerung, Landbesitzer, Jäger, Forst- und Landwirte hinreichend ernst nimmt und deren berechtigten Interessen berücksichtigt,
- Kontrollverlust vermeidet,
- Verhältnismäßigkeit und Vernunft gegen Kostenexplosion und politische Liebhaberei setzt und somit hinreichend Akzeptanz für Koexistenz von Mensch und Wolf in Deutschland wahrt.“