Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion weder Koalitions- noch Tabubruch!
Zur aktuellen Diskussion um das Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Siegfried Borgwardt:
„Es ist schon aberwitzig, was u. a. über Soziale Medien hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion kolportiert wird. Der Antrag zur Einsetzung der Enquete-Kommission ‚Linksextremismus in Sachsen-Anhalt‛, war formell von einer qualifizierten Minderheit im Landtag von Sachsen-Anhalt eingereicht worden. Nach dem demokratischen Prinzip – Minderheitenrechte zu wahren – war dieser Antrag nicht zu verhindern, auch wenn eine förmliche Abstimmung notwendig war.
Die Wahrung des Minderheitenrechts nach Art. 51 in Verbindung mit Art. 55 der Landesverfassung ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages, weil sich Minderheitenrechte unmittelbar aus der Landesverfassung ergeben. Deswegen ist diese Abstimmung auch nicht im Koalitionsvertrag geregelt.
Gemäß der Verständigung innerhalb der Koalition wurde hinsichtlich des Stimmverhaltens keine Verabredung getroffen. Unter Wahrung des demokratischen Prinzips – der Freiheit des Mandates – ist das Stimmverhalten innerhalb der CDU-Fraktion freigegeben worden. Dabei ist klar, dass eine Ablehnung des Antrages, der AfD-Fraktion die Möglichkeit eröffnet hätte, vor dem Landesverfassungsgericht ihre Minderheitenrechte einzuklagen.
Die CDU-Fraktion ist als Partei der Inneren Sicherheit gegen jegliche Form von Extremismus. Deshalb war der Einsetzungsantrag per se nicht ablehnbar, da er erstmalig in Sachsen-Anhalt auch linksextremistische Strukturen untersuchen soll. Dass diese deutschlandweit nicht unproblematisch sind, zeigt das aktuelle Verbot der linksextremen Plattform „linksunten.indymedia“ durch das Bundesinnenministerium.“