Einigung zur Einführung der elektronischen Fußfessel erzielt
Zu den heutigen Presseberichten, zum künftigen Einsatz elektronischer Fußfesseln im Kampf gegen Terrorverdächtige erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Wir begrüßen die längst überfällige Einigung zum Einsatz der elektronischen Fußfessel gegen Terrorverdächtige. Die CDU fordert schon lange und das nicht nur auf Landesebene, dass der Polizei mehr Befugnisse im Kampf gegen Terrorismus eingeräumt werden müssen.
Das Tragen einer elektronischen Fußfessel ist bislang nur im Bereich der Führungsaufsicht nach dem Strafgesetzbuch möglich. Nunmehr soll eine richterliche Anordnung zur Gefahrenabwehr – also präventiv – möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Nötig ist hierfür eine Regelung im Gefahrenabwehrrecht.
Von der Einführung der Fußfessel zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung versprechen wir uns eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, da Gefährder effektiver isoliert und ihre Bewegungs- und Handlungsfähigkeit dadurch eingeschränkt werden kann. Dies wiederrum erschwert die Rekrutierung von Terrorhelfern und kann Ansätze zur Verhinderung von terroristischen Straftaten liefern.
Nachdem nun eine grundsätzliche Einigung erzielt wurde, muss ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und beschlossen werden.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) hat der Bund eine Befugnisnorm für die sogenannte elektronische Fußfessel für Gefährder geschaffen. Da die Bundesländer für den Umgang mit Gefährdern zuständig sind, obliegt es ihnen entsprechende Befugnisse in die Landesgesetze aufzunehmen.