Wahlkampfgetöse der LINKEN um Abwassergebühren
Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, zur Diskussion um die Abwassergebühren:
„Mit der Verjährungsregelung für den Vorteilsausgleich haben wir in Sachsen-Anhalt die kürzeste Frist aller Bundesländer. Auch Bundesländer, in denen die LINKE Regierungsverantwortung trägt oder getragen hat, sehen viel großzügigere Regelungen der Inanspruchnahme durch die Aufgabenträger vor. Durch die 10-jährige Frist haben alle Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldnern Klarheit darüber, wann sie mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun am 12. November 2015 Verfassungsbeschwerden von Grundstückseigentümerinnen aus dem Land Brandenburg gegen die rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen stattgegeben. Die LINKE schürt nun bei den Beitragsschuldnern bewusst Verunsicherung, indem sie pauschal und völlig unbelegt behaupten, dass sie insbesondere für den Herstellungsbeitrag II bis zum Ablauf des letzten Jahres von den Aufgabenträgern nicht hätten in Anspruch genommen werden dürfen, da dieser Herstellungsbeitrag bereits rechtlich abgeschlossene Vorgänge betrifft.
Für uns ist klar, dass Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Vertrauensschutz brauchen. Wir blockieren keine juristische Prüfung der geltenden Rechtslage und die Folgen von Gerichtsurteilen auf unser Gesetz. Das Regelungen letztlich mit den Mitteln der Rechtssprechung einer Klärung zugeführt werden ist nichts ungewöhnliches und hat mit dem Wahlkampfgetöse der Linken herzlich wenig zu tun.“