Vergaben von Beraterverträgen müssen sachlich und fachlich aufgearbeitet werden!
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner, zur aktuellen Debatte um Beratungsverträge:
„Die Vergaben von Beraterverträgen in Millionenhöhe am Landtag vorbei müssen sachlich und fachlich aufgearbeitet werden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung war und ist klar, dass Beraterverträge ab einer Höhe von 20.000 Euro dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber vorgelegt werden müssen, wenn sie nicht bereits im Haushaltsplan veranschlagt und über Erläuterungen ausgewiesen sind. Dies ist keine Sonderregelung, sondern Budgetrecht des Landtages. Ursache des Kontrollverlustes des Parlaments sind daher allem Anschein nach eigenmächtige Entscheidungen der Hausspitzen der Ministerien, denn selbst interne Regelungen wurden missachtet (Beteiligung der Staatssekretärsrunde oder Haushaltsbevollmächtigter) bzw. Voten des eigenen Hauses übergangen.
Bereits zu den Vorwürfen gegen den früheren Staatssekretär im Finanzministerium und jetzigen Wirtschaftsminister, Jörg Felgner, hat die CDU-Fraktion eine lückenlose Aufklärung zum Vorgang gefordert. Im Finanzausschuss am morgigen Mittwoch hat Minister Felgner die Gelegenheit Stellung zu nehmen.
Nunmehr muss ebenfalls aufgeklärt werden, ob sich die Vorwürfe gegen die ehemalige Ministerin und jetzige Landtagsabgeordnete Prof. Angela Kolb-Janssen bewahrheiten. Wir haben dazu nicht nur einen Selbstbefassungsantrag in den Ausschuss für Finanzen eingebracht, sondern werden den Landesrechnungshof als unabhängiges Prüfungsorgan bitten, die Prüfung auf die gesamte letzte Wahlperiode auszudehnen, also auch die Jahre 2013 bis 2016 mit einzubeziehen. Diese Prüfung erstreckt sich damit weiterhin auf alle Häuser, also auch ausdrücklich auf die von der CDU geführten.
In der vorigen Wahlperiode haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD einen Antrag eingebracht (Drs. 6/390), wonach die Beratungsverträge und Gutachten ab 20.000 Euro dem Ausschuss für Finanzen zur Bewilligung vorzulegen sind. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen wurde auf der letzten Landtagssitzung zudem die Vorlage-/Berichtspflicht explizit weiter ausgedehnt (siehe Drs. 7/277).“