Verbände können Zahlungen aussetzen
Zum sogenannten Abwasserstreit erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Die Koalitionsfraktionen treten für eine faire und rechtssichere Erhebung der Kommunalabgaben ein. Die CDU-Fraktion weist aufgrund der aktuellen Berichterstattung und der schwierigen Rechtsmaterie des Kommunalabgabenrechts auf folgende Punkte hin:
1. Nach erfolgter Prüfung der Landesregierung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Landtag hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 keine Auswirkungen auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt, sondern ist vielmehr ein Spezifikum Brandenburgs.
2. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt durch Urteil im letzten Jahr (OVG LSA, Urteil vom 4. Juni 2015 – L 24/14 -) tragen die bei der letzten Novellierung des Kommunalen Abgabenrechts eingeführte zeitliche Obergrenze zum Vorteilsausgleich sowie die Übergangsregelung dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung.
3. Es ist unser gesetzgeberischer Wille, in der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz), Entscheidungen über anhängige Widersprüche und über die sofortige Vollziehung von Beitragsbescheiden auszusetzen.
Seit 2009 konnten die kommunalen Aufgabenträger mit einer gültigen Satzung Beitragsbescheide versenden. Somit hatten sie genügend Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Jetzt aber den schwarzen Peter dem Land zuzuschreiben, dafür haben wir keinerlei Verständnis. Die CDU-Fraktion will mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes a) die Verzinsung, b) die Vergleichsregelung und c) das Moratorium gesetzlich verankern, um bis zur höchstrichterlichen Klärung Entlastungen für die Abgabenschuldner herbeizuführen.“
Hintergrund
Vor dem Hintergrund einer Niedrigzinsphase ist eine Verzinsung von einzelnen Ansprüchen mit 6 Prozent pro Jahr nicht mehr zeitgemäß und wird daher mithilfe des Gesetzes angepasst.