Unsere Polizei besser vor Übergriffen schützen – Body-Cams gesetzlich festschreiben!
Zur heutigen ersten Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG) erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg:
„Das SOG ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr. Es gibt vielfältige Gefahren, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte abwehren müssen, dabei spielen auch solche Gefahren eine Rolle, die gezielt gegen die Beamtinnen und Beamte gerichtet werden.
Mit der Einführung der Body-Cams wollen wir unsere Polizistinnen und Polizisten besser schützen. Wir profitieren hier von den Erfahrungen anderer Bundesländer, denn die gleichzeitige Tonaufnahme und die Vorabaufnahmefunktion gewährleisten, dass die Kontrollsituation allumfassend abgebildet wird. Die Aufnahmen sollen die Beamtinnen und Beamten auch vor grundlosen Anzeigen und Beschwerden schützen. In Hessen haben die Body-Cams zur Abschreckung und somit zur Deeskalation bei Einsätzen beigetragen. Eine deutliche Verringerung der Angriffe war zu verzeichnen. Den Einsatz von Body-Cams auf die Ordnungskräfte der Verwaltungsbehörden zu erweitern, sehen wir als einen weiteren sinnvollen Schritt an.
Mit der Gesetzesänderung passen wir gleichzeitig die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an, denn sowohl das Tragen eines Namensschildes wie auch die taktische Kennzeichnung an der Dienstkleidung waren bisher lediglich in einer Verwaltungsvorschrift festgehalten. Schutzwürdige Belange der Beamtinnen und Beamten müssen dabei berücksichtigt werden, deshalb wird die individuelle Kennzeichnung vor jedem Einsatz neu ausgegeben.
Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei des Landes kann mit dieser Maßnahme gestärkt werden. Es ist ein Zeichen dafür, dass die Polizei sich eben nicht versteckt oder mauert, sondern dass sie stets rechtmäßig handelt.“