Türkei durch eigenes Handeln von der Visafreiheit weit entfernt
Zur von der Türkei angedrohten Aufkündigung des Flüchtlingsabkommens, wenn die in Aussicht gestellten Visaerleichterungen für die Türkei nicht zeitnah erfüllt werden, erklärt der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Hinsichtlich der geplanten Visafreiheit muss die Türkei zu Recht 72 Auflagen erbringen. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kann die Visapflicht fallen. Ob die Türkei diese Kriterien jemals einhalten kann oder will, ist mehr als fraglich. Die vergangenen Wochen und Monate haben einmal mehr gezeigt, dass die Türkei weit davon entfernt ist, Menschenrechte zu akzeptieren.
Nach dem gescheiterten Putschversuch von Teilen des türkischen Militärs kam es durch die Regierung Erdogans zu mehr als 35.000 Verhaftungen. Von der Vereinigung ‚Reporter ohne Grenzen‛ ist Erdogan als ‚Feind der Pressefreiheit‛ betitelt worden. Die Erdogan-Regierung macht regierungskritische Medien praktisch mundtot, indem sie unliebsame Journalisten verhaften lässt.
Damit verlässt die Türkei den Boden der Rechtsstaatlichkeit und entfernt sich durch eigenes Handeln immer mehr von der gewünschten Visafreiheit. Der Forderung des türkischen Außenministers nach einer schnellen Umsetzung kann man zu diesem Zeitpunkt nur deutlich widersprechen.“