Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussbeiträgen
Zur Landtagsdebatte „Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussbeiträgen“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Das kommunale Abgabenrecht ist eine schwierige Rechtsmaterie. Durch die aktuelle Berichterstattung sowie aufgrund der Diskussionen im politischen Raum gibt es Verunsicherungen bei jenen, welche Ende letzten Jahres Beitragsbescheide erhielten. Die CDU-Fraktion will diese Verunsicherung nicht beflügeln und verweist daher auf vier maßgebliche Punkte:
1. Wille des Gesetzgebers war, eine zeitliche Obergrenze zum Vorteilsausgleich sowie eine Übergangsregelung zu schaffen, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung tragen, die den Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar belastet und zur Gebührengerechtigkeit führt.
2. Nach erfolgter Prüfung der Landesregierung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im Landtag hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 keine Auswirkungen auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt, sondern ist vielmehr ein Spezifikum Brandenburgs.
3. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt durch Urteil im letzten Jahr (OVG LSA, Urteil vom 4. Juni 2015 – L 24/14 -) tragen die bei der letzten Novellierung des Kommunalen Abgabenrechts eingeführte zeitliche Obergrenze zum Vorteilsausgleich sowie die Übergangsregelung dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung. Es ist also mitnichten so, dass Gerichte in unserem Land über die rückwirkende Beitragserhebung noch nicht geurteilt haben.
4. Zu erwarten ist, dass es trotz der klaren Rechtsprechung auch für Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit zu einer höchstrichterlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere zu Altanschließern, kommen wird. Daher ist die Ankündigung des Innenministeriums, die Aufgabenträger aufzufordern, die Beitragserhebung bei Abwasseranschlüssen bis auf weiteres auszusetzen, der richtige Weg.“