Nicht alles in einen Topf werfen – Aufarbeitung bleibt Thema!
Zur Debatte um die Beratungsverträge erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die Diskussion um die Beratungsverträge treibt bereits Stilblüten, da offensichtlich versucht wird, sämtliche Beraterverträge, Gutachten und Studien in einen Topf zu werfen und den Landtag bzw. dessen zuständigen Finanzausschuss zu einem ‚Vergabeausschuss‛ umzufunktionieren. Dies war und kann nie Wille des Landtages gewesen sein. Bereits im Jahr 2005 wurde eine klare Begriffsdefinition beschlossen, welche festlegt, was Beraterverträge, Gutachten und Studien sind, und welche Verträge dem Finanzausschuss nicht vorgelegt werden müssen. Letzteres betrifft z. B. fachspezifische Dienstleistungen, wie Vermessungsaufträge, Planungsleistungen, Bauüberwachungen etc.. So handelt es sich u. a. bei der gestern im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr vorgestellten Elektrobus-Studie der NASA GmbH zweifelsfrei um eine fachspezifische Studie.
Es kann nicht Sinn und Zweck parlamentarischer Kontrolle sein, sämtliches Regierungshandeln nach möglichen Beratungsleistungen zu untersuchen, die möglicherweise der vom Landtag selbst gesetzten Definition von vorzulegenden Beraterverträgen entspricht. Diese Aufgabe obliegt dem Landesrechnungshof. Andernfalls müsste sich der Finanzausschuss in Zukunft z. B. mit Grundstückswertgutachten, forensischen Gutachten zur Klärung von Todesfällen, Wasserrahmenrechtlichen Fachbeiträgen etc. beschäftigen. Vielmehr ist es wichtig, die bereits bekannten Fälle, die unzweifelhaft am Landtag vorbei entschieden wurden, aufzuarbeiten.
Abschließend kann festgestellt werden, dass unabhängig davon, dass die Beteiligung des Landtages unterblieben ist, sowohl der in Rede stehende Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Investitionsbank (IB) als auch der Beratungsvertrag des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung vergaberechtlich zu kritisieren sind.