Neue Online-Angebote zur Stärkung der Eigenverantwortung
Medienrechtsänderungsgesetz
Auf der heutigen Landtagssitzung wurde der Entwurf eines Fünften Medienrechtsänderungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze:
„Die CDU-Landtagsfraktion ist ganz gespannt auf das neue gemeinsame Online-Jugendangebot von ARD und ZDF. Wir hoffen, dass es genauso eine Erfolgsgeschichte wie beim KIKA wird und es im geplanten Kostenrahmen bleibt. Es soll vor allem die Zielgruppe der 14-29 Jährigen unterstützen, sich eigenverantwortlich, individuell und frei eine eigene Meinung zu bilden.
Eine weitere Änderung des Gesetzes betrifft den Rundfunkbeitrag. Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen anerkannter Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen entlastet werden, indem sie nur noch ein Drittel der ursprünglichen Rundfunkbeitragskosten tragen müssen.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit freiwilliger Selbstkontrollen gestärkt und die Anforderungen an Jugendschutzprogramme deutlich herausgearbeitet. Besonders bei Jugendschutzprogrammen als spezielles Schutzinstrument, kommt es darauf an, Programme anzubieten, auf deren ordnungsgemäße und verlässliche Funktion sich die Eltern verlassen können, wenn ihre Kinder sich selbständig im Internet bewegen.“