Kommunen erhalten klares Signal – Betreuungsgeldmillionen fließen 2016
Familien stärken heißt für uns, einerseits für die Organisation ihres Alltags verlässliche Rahmen zu schaffen und andererseits flexible Spielräume zu eröffnen. Mit dem Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung von 0 bis 14 Jahren sind bereits gute und im Vergleich zu anderen Bundesländern exzellente Grundlagen geschaffen, um Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Klar ist aber auch: Kinderbetreuung muss bezahlbar bleiben. Die CDU-Landtagsfraktion hat daher als erste Partei im Landtag eine Kostenentlastung der Eltern durch die vollständige Verwendung der Betreuungsgeldmillionen gefordert und den im Dezember gefassten Beschluss bekräftigt, entfallende Mittel des Bundes-Betreuungsgeldes zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen einzusetzen. Die CDU vertritt weiterhin ihren Vorschlag, das letzte Kita-Jahr beitragsfrei für die Eltern zu stellen. Die Finanzierung aus den Mitteln des Betreuungsgeldes ist dafür spätestens ab 2017 gesichert. Auch die Verwendung der Mittel für das Jahr 2016 ist bereits geklärt, denn die Gelder fließen 1:1 an die Kommunen. Der Finanzausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2016 im Vorgriff auf die zu erwartende Zahlung des Bundes in Höhe von 9,1 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2015 für das Haushaltsjahr 2016 insgesamt 9,1 Millionen Euro zweckgebunden in eine allgemeine Rücklage für das Kinderförderungsgesetz zugeführt. Damit ist eine finanzielle Grundlage für die Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen ab dem Jahr 2016 geschaffen.
Im Zuge der bereits festgelegten Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wird diese Summe Mitte des Jahres rückwirkend zum 1. Januar 2016 ausgereicht. Die Kommunen, in deren Hoheit die Ausgestaltung der Eltern-Beiträge liegt, erhalten damit ein klares Signal und können die Beiträge der Eltern zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen auf einem angemessenen Niveau halten. Ebenso erhalten die Eltern das klare Signal, dass sie im Jahr 2016 bei den Kostenbeiträgen nach § 13 KiföG entlastet werden.