Kolze: Wir begrüßen die Aussetzung der Beitragserhebung für Altanschließer
Zur Ankündigung des Innenministeriums, per Erlass die Abwasserzweckverbände aufzufordern, die Eintreibung der Beiträge für Altanschließer bis auf Weiteres auszusetzen, erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Die Koalitionsfraktionen haben in der letzten Novellierung des Kommunalen Abgabenrechts eine im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr kurze Verjährungsregelung für den Vorteilsausgleich (Obergrenze) geschaffen. Neben dieser materiellen Ausschlussfrist wurde zur Sicherung der Einnahmen aus Altfällen eine Übergangsregelung eingeführt, nach der noch bis Ende des letzten Jahres entsprechende Beiträge erhoben werden konnten.
Es war unser gesetzgeberischer Wille, eine zeitliche Obergrenze zum Vorteilsausgleich und eine Übergangsregelung zu schaffen, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit hinreichend Rechnung tragen und die den Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar belastet.
Gleichwohl müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass auch für Sachsen-Anhalt in absehbarer Zeit eine höchstrichterliche Klärung der in vielen Bundesländern aufgeworfenen Fragen zu Altanschließern kommen wird. Daher ist die Ankündigung des Innenministeriums, die Aufgabenträger aufzufordern, die Beitragserhebung bei Abwasseranschlüssen bis auf weiteres auszusetzen, der richtige Weg.“
Hintergrund
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 4.06.2015, AZ: 4 L 24/14) hält sich die gewählte Ausschlussfrist von grundsätzlich 10 Jahren ab Eintritt der Vorteilslage, die jedoch nicht vor dem Ende des Jahres 2015 abgelaufen ist, im Rahmen des dem Gesetzgeber nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 zustehenden weiten Gestaltungsspielraums und belaste die Abgabenpflichtigen nicht unzumutbar. Der Gesetzgeber habe mit der gewählten Frist die Interessen des einzelnen Abgabenschuldners sehr hoch gewichtet.