Koalition zeigt Initiative für Bürgerinitiativen
„Bürgerinitiative wirkt“, so Siegfried Borgwardt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. „Mit großem Einsatz haben die Koalitionsfraktionen zur ersten inhaltlichen Landtagssitzung das Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes einbringen können“, so Borgwardt weiter.
„Mit der heute beschlossenen erneuten Novellierung des Kommunalabgabengesetzes wird a) die Verzinsung, b) die Vergleichsregelung und c) das Moratorium gesetzlich verankert. Damit haben wir unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gehalten und in einer ‚Sofortmaßnahme‛ umgesetzt.
Wir haben die gesetzlichen Voraussetzungen und damit zugleich moderate Handlungsmöglichkeiten sowohl für die Verbände als auch für die Grundstückseigentümer schaffen“, erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.
Schulenburg weiter: „Das Gesetz gestaltet die Zinsen entsprechend der Niedrigzinsphase minimal. Für uns ist das gerecht, derzeit niedrige Zinsen an die Grundstückseigentümer weiterzureichen. Damit erfüllen wir den zentralen Wunsch der Bürger.
Mit der Vergleichsregelung schaffen wir eine Entlastung der Grundstückseigentümer. Im gegenseitigen Nachgeben kann auf Zahlungen der Höhe nach verzichtet werden.
Das Moratorium legt die Entscheidungen in die Hand der Verbände; sie haben ein Ermessen. Wir schreiben den Verbänden nicht vor, wie sie mit den von ihnen erhobenen Beiträgen umgehen. Ausschließlich sie selbst entscheiden, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Das ist aus unserer Sicht die einzige Möglichkeit, die auf rechtlich sicheren Füßen steht.
Mit dieser Regelung greifen wir zudem nicht in die kommunale Selbstverwaltung ein. Die Selbstverwaltungsgarantie ist für uns ein hohes Gut der Verfassung.
Unser Moratorium hat darüber hinaus alle pflichtigen Beitragszahler im Blick und trägt ebenfalls dem Umstand Rechnung, dass viele Beitragszahler bereits ihre Schuld getilgt haben. Das ist für uns Gerechtigkeit und entspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
Zu einem Rechtsstaat gehört für die CDU-Fraktion ebenso, Rechtsklarheit zu bekommen. Wir begrüßen daher die Überprüfung der Übergangsreglung vor dem Landesverfassungsgericht. Wir stehen zu einer juristischen Prüfung der geltenden Rechtslage und den Folgen von Gerichtsurteilen. Mit den Mitteln der Rechtsprechung letztendlich Regelungen einer Klärung zuzuführen, ist nichts Ungewöhnliches, dies entspricht vielmehr der Rechtsstaatlichkeit.
Unser Gesetz ist haushaltsneutral und führt nicht zur Belastung des Landeshaushalts.
Wohl wissend, dass den Bürgerinnen und Bürgern, welche sich zu Bürgerinitiativen zusammen schlossen, dieses Gesetz nicht weitreichend genug ist, ist dies für die CDU-Fraktion jedoch ein erster notwendiger und folgerichtiger Novellierungsschritt.
Eine weitere Überarbeitung des Kommunalabgabenrechts wird nach der Sommerpause erfolgen. Zu der politischen Diskussion laden wir die Bürgerinitiativen schon jetzt herzlich ein, sich daran zu beteiligen.“