Koalition entlastet Kommunen und Eltern nachhaltig
Auf der heutigen Landtagssitzung wird in erster Lesung eine Novelle des Kinderförderungsgesetzes beraten. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Die Koalitionsfraktionen, unter Führung der CDU, setzen mit dieser Novelle eines der zentralen Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um. Wir entlasten die Kommunen nachhaltig, indem wir in diesem Jahr zum Ausgleich der tarifbedingten Mehraufwendungen für die Erzieherinnen und Erzieher 21 Millionen Euro weiterreichen. Darüber hinaus fließen über 20 Millionen Euro aus der Weitergabe der Mittel des Bundeselterngeldes an die Kommunen. Im Jahr 2018 sollen zu diesem Zweck rund 23 Millionen Euro bereitstehen.
Diese Maßnahmen entlasten nicht nur die Kommunen, sondern tragen auch zur Beitragsstabilität bei. Dies wiederum kommt den Eltern zugute. Gleichzeitig kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung, weil der Ausgleich für die Ermäßigungen bei zwei und mehr Kindern jetzt pauschaliert an die kommunale Ebene ausgereicht wird und damit erheblicher Nachweisaufwand reduziert wird.
Diese Novelle ist nur ein erster Schritt. Wir werden das Kinderförderungsgesetz erneut evaluieren. Dann werden auch unbequeme Fragen wie die nach der Zahl der Betreuungsstunden angefasst und beantwortet werden müssen. Damit kommen wir u. a. den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und der Aufgabenträger entgegen.“