Kinderförderungsgesetz: Prüfauftrag an das Ministerium wurde bereits erteilt
Zur heute in der Volksstimme erfolgten Berichterstattung um das Kinderförderungsgesetz gibt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales und Integration der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull, folgende Erläuterungen ab:
„Bereits in der Sitzung des Landtages Anfang September 2016 wurde die Landesregierung durch eine Initiative der Koalitionsfraktionen gebeten, die grundlegende Finanzierungssystematik der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt und die Kostendämpfung durch die Betreuungszeiten auf den Prüfstand zu stellen. Dazu gehört unserer Auffassung nach auch die Frage, wie viele Betreuungsstunden denjenigen Eltern zuzubilligen sind, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein genereller Betreuungsanspruch von maximal 8 Stunden und bei der Erwerbstätigkeit beider Eltern von 10 Stunden berücksichtigt aus Sicht der CDU die Interessen der Kinder und Eltern.
Ferner sollen die Verbesserung der tatsächlichen Fachkraft-Kind-Relation und die Ausfallzeiten des Personals bei der Bemessung des Personalschlüssels ins Auge gefasst werden.
Ausgehend von diesen Prämissen werden wir bis zum 31. Dezember 2017 eine Novellierung des Kinderförderungsgesetzes vornehmen, die die Finanzierungssystematik und die Finanzierungswege grundlegend überarbeitet.“