Keine Kompromisse beim Schutz von Kindern und Jugendlichen – Bundesjustizminister Maas muss seinen Gesetzentwurf zu Kinderehen nachbessern
Zu dem am vergangenen Freitag von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Gesetzentwurf zu Kinderehen und im Nachgang zu unserem Antrag zu Kinderehen im Landtag (Drs. 7/506) erklärt Jens Kolze, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Für die CDU-Fraktion ist klar, der Rechtsstaat muss klare Flagge gegen Kinderehen zeigen. Vor diesem Hintergrund ist für uns unerklärlich, warum der Bundesjustizminister einen solchen unausgegorenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorstellt. Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen darf es keine Kompromisse geben. Der Gesetzentwurf hält weiterhin an der Ausnahme einer Heirat mit 16 Jahren fest. Das berücksichtigt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in keiner Weise. Gute Gründe sprechen dafür, das Ehefähigkeitsalter generell auf 18 Jahre festzuschreiben. Die Fundamente unserer Werteordnung – das Wesen einer Ehe, der Minderjährigenschutz, die sexuelle Selbstbestimmung und letztlich das Kindeswohl – verbieten die Eheschließung mit Kindern.
Der Bundesjustizminister ist aufgefordert einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch und Zwangsehen schützt.“