Finanzausgleichsgesetz setzt neue Maßstäbe
Zur heutigen Einbringung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Die stärkere Förderung von Kommunen stellt auf Wunsch der CDU-Fraktion einen Schwerpunkt der Arbeit der Koalition in der neuen Wahlperiode dar.
Nach einem kommunalen Sofortprogramm – die 80 Millionen Euro wurden bereits überwiesen – wird heute der zweite Schritt angegangen, nämlich die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Das neue FAG soll verständlicher und anreizfreundlicher werden und die Planungssicherheit auf ein neues Niveau heben. Erstmals soll nunmehr für die Jahre 2017 bis 2021 die Finanzausgleichsmasse festgeschrieben werden und zwar auf 1.628 Millionen Euro. Dies sind rund 500 Millionen Euro mehr als für 2017/2018 ursprünglich vorgesehen.
Flankiert wird das FAG auch weiterhin durch die bekannten Programme zur Teilentschuldung STARK II sowie für Investitionen STARK III und Stark V.
Wir setzen daher als Koalition neue Maßstäbe, was die Höhe, Planungssicherheit und Anreizwirkung anbelangt.“