Erster Beweisantrag gestellt
Zur heutigen Konstituierung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) erklärt die Obfrau der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Der Untersuchungsausschuss hat sich zunächst einstimmig für ein vollständiges Aktenvorlageverlangen ausgesprochen. Auf Initiative der Koalitionsfraktionen hat sich der Untersuchungsausschuss in dieser Sitzung zudem mit einem ersten Beweisantrag befasst. Dieser Antrag umfasst die Vorladung zweier Zeugen, die beide Referatsleiter im Finanzministerium sind.
Die CDU-Fraktion ist an einer zügigen Aufklärung interessiert und wird für die folgenden Sitzungen sukzessiv Zeugen laden. Ziel ist es u. a., im Rahmen des Untersuchungsauftrages Beweise zu erheben, die klären, ob das Handeln des Ministeriums der Finanzen ggf. gegen haushaltsrechtliche, vergaberechtliche und/oder andere gesetzliche Bestimmungen verstieß.“