Entflechtungsmittel zweckgebunden einsetzen
Nach der Föderalismusreform 2006 regelt nunmehr das Entflechtungsgesetz (EntflechtG) die Leistung von Ausgleichszahlungen für die Bereiche Hochschulbau, Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierung und Wohnraumförderung durch den Bund an die Länder. Eine entsprechende Zweckbindung ist 2014 entfallen. Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Haushaltsplanentwürfe 2017/2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung diese Zweckbindung beibehalten wird. Besonders für
Das Land Sachsen-Anhalt erhält noch bis 31. Dezember 2019 jährlich rund 36 Millionen EUR für den Hochschulbau, 436 000 EUR für die Bildungsplanung, 51 Millionen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung und 47 Millionen für die Wohnraumförderung.
Die CDU setzt sich mit ihren Koalitionspartnern dafür ein, dass auch nach 2019 eine angemessene finanzielle Zuwendung durch den Bund an die Länder erfolgt.