Die Fraktion DIE LINKE macht Wahlkampf auf Kosten der Steuerzahler!
Zu der angekündigten Verfassungsklage der Fraktion DIE LINKE und ihren damit verbundenen Veröffentlichungen erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Die Fraktion DIE LINKE schürt mit falschen Aussagen hinsichtlich der Diskussion um Abwassergebühren Verunsicherung bei den Beitragszahlerinnen und -zahlern! Darüber hinaus ist es beschämend, dass sich DIE LINKE als Fraktion über die Empfehlungen des Landesrechnungshofes hinwegsetzt und über Anzeigen und Anwaltskosten die Steuerzahlerinnen und -zahler für Wahlkampfzwecke einspannt.
Anders als von der Fraktion DIE LINKE fälschlich behauptet, wurden durch den Landtag weder nachträgliche Beitragserhebungen noch neue Beitragspflichten beschlossen. Im Gegenteil: Erstmalig haben wir eine gesetzliche Verjährungsfrist eingeführt, damit unsere Bürgerinnen und Bürger wissen, dass sie nun nicht mehr mit Bescheiden für Altanschlüsse konfrontiert werden können.
Was die noch aus Vorjahren anhängigen Beitragsbescheide anbetrifft, die sowohl nach alter wie nach neuer Rechtslage zulässig sind, sagen wir klar: Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung aller Rechtsfragen wird keine Kommune im Land dazu verpflichtet, offene Forderungen in diesem Bereich zu vollstrecken.“
Hintergrund
Fraktionen im Parlament werden über sogenannte Fraktionskostenzuschüsse finanziert. Diese speisen sich aus Steuergeldern und sind im Landeshaushalt veranschlagt. Diese Mittel sind zweckgebunden für die parlamentarische Arbeit einzusetzen. Ausgeschlossen ist der Einsatz der Mittel zur Unterstützung der Parteiarbeit insbesondere auch für den Wahlkampf einer Partei. Für Fraktionen gilt daher, in der sogenannten „heißen“ Phase des Wahlkampfes das Gebot der äußersten Zurückhaltung.