Die Art des Vergabeverfahrens bleibt strittig
In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses wurde u. a. über die Vergabe von Beratungsverträgen ohne Beteiligung des Landtages beraten. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner.
„Nach der Sitzung bleiben immer noch viele Fragen offen, die weiterer Aufklärung bedürfen. Fest steht, dass Minister Felgner seinen Fehler, das Parlament nicht entsprechend der Beschlusslage des Landtages einbezogen zu haben, erneut eingeräumt hat und das mit der Besonderheit des Vertrages begründet. Strittig ist und bleibt hierbei die Art das Vergabeverfahrens und der Umgang mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Investitionsbank (IB), insbesondere in Zusammenhang mit der Vergabe von Beratungsverträgen an Dritte.
Wir freuen uns, dass der Landesrechnungshof unsere Anregung aufgenommen hat, den Zeitraum der Prüfung von Beratungsverträgen auf die gesamte letzte Wahlperiode auszudehnen (2011 – 2016).
Zudem haben die Koalitionsfraktionen bezüglich des Beratungsvertrages im Bereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung Akteneinsicht beantragt. Hierbei muss aufgeklärt werden, ob das vorgeschriebene Vergabeverfahren nicht eingehalten wurde. Vom jetzigen Kenntnisstand ausgehend, war das Verfahren zumindest unüblich. Beispielsweise gab es keine Beteiligung der Staatssekretärskonferenz, in der alle Beratungsverträge vorgestellt werden. Bestandteil des Vertrages sind Beratungsleistungen von über 300.000 Euro. Die Grenze von 20.000 Euro, wonach der Finanzausschuss zu beteiligen wäre, ist somit deutlich überschritten. Wir begrüßen, dass das Justizministerium dem Ausschuss für Finanzen den Vertrag nun vorgelegt hat.“