Das neue Gesetz ist bürgerfreundlich und bürokratiearm
Auf der heutigen Sitzung des Landtages wurde ein neues Waldgesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bernhard Daldrup, agrar- und forstpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Nach über 20 Jahren war eine Novellierung des Gesetzes notwendig. Durch die Zusammenführung des Feld- und Forstordnungsgesetzes wurden aus zwei Gesetzen eines. Das neue Waldgesetz ist nun bürgerfreundlicher, da es weniger bürokratisch und verständlicher geschrieben ist. Zudem wird darin die Zuständigkeit der Forstbehörden klarer definiert. Das Landeszentrum Wald ist somit eindeutig für Wald- und Waldbrandschutz zuständig.
Darüber hinaus haben die regierungstragenden Fraktionen nach der umfangreichen Anhörung der Fachausschüsse zahlreiche Veränderungen beschlossen, die die Forstwirtschaft weiter befördern sollen.
So wurde beispielsweise klargestellt, dass die Aufgabenunterstützung derer, die Wald besitzen, auch Gesetzeszweck ist. Wir haben ferner konkretisiert, dass das Begehen eines Waldes durch Beschäftigte der Verwaltung nur bei vorheriger Information der Eigentümerinnen und Eigentümer erlaubt ist. Eigentümerinnen und Eigentümer kleiner Wälder (unter 10 Hektar) haben darüber hinaus einen Anspruch auf Unterstützung durch das Land bei der Betreuung. Wir gehen davon aus, dass sich die Kommunen zukünftig aktiv der Forstausschüsse als beratendes Gremium für Forstfragen bedienen. Waldbesitzerinnen und -besitzer sowie Vertreterinnen und Vertreter des Landeszentrums Wald sollen dabei mitwirken.
Die Forstwirtschaft ist und bleibt für die CDU-Fraktion eine wichtige Zukunftsbranche und wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass Forst- und Landwirtschaft als Rückgrat unseres ländlichen Raumes unterstützt werden.“