Daldrup: Neues Waldgesetz im Sinne der Forstwirtschaft auf den Weg gebracht
Auf der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde das neue Landeswaldgesetz beraten. Dazu erklärt Bernhard Daldrup, agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Mit dem neuen Gesetz werden wir unserem eigenen Anspruch gerecht, Bürokratieabbau zu betreiben. So fallen nicht mehr erforderliche Vorschriften weg und das Gesetz ist verständlicher in der Formulierung. Zudem wird die Zuständigkeit der Forstbehörden klarer definiert. Das Landeszentrum Wald ist nunmehr eindeutig für Waldschutz und Waldbrandschutz zuständig.
Darüber hinaus haben die Regierungsfraktionen umfangreiche Änderungen eingebracht, die die Forstwirtschaft weiter befördern sollen. So wurde beispielsweise klargestellt, dass die Aufgabenunterstützung derer, die Wald besitzen, auch Gesetzeszweck ist. Wir haben ferner konkretisiert, dass das Begehen eines Waldes durch Beschäftigte der Verwaltung nur bei vorheriger Information der Eigentümerinnen und Eigentümer erlaubt ist. Besitzerinnen und Besitzer kleiner Wälder (unter 10 Hektar) haben darüber hinaus einen Anspruch auf Unterstützung des Landes bei der Betreuung.“