CDU-Fraktion für Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung für Beamte
Auf ihrer Klausurtagung in Stolberg hat sich die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt auch mit dem Landesbesoldungsrecht befasst. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, André Schröder:
„Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachsen halten wir auch in Sachsen-Anhalt eine Veränderung im Landesbesoldungsrecht für geboten, um eine verfassungsgemäße Alimentierung unserer Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten. Wir wollen auf die Rechtsprechung reagieren und sind es den Beamtinnen und Beamten schuldig, angesichts ihres Arbeitspensums zu vernünftigen Lösungen zu kommen. In diesem Zusammenhang hat sich die CDU-Landtagsfraktion dafür ausgesprochen über alle Besoldungsgruppen hinweg wieder eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) ab dem Jahr 2016 einzuführen.“
Eva Feußner, finanzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion ergänzt: “Durch den guten Haushaltsüberschuss 2015 in Höhe von rund 100 Millionen Euro und der effizienten Personalmittelverwaltung ist es uns möglich, Mittel aus dem Bereich Personal für die Sonderzahlung zu verwenden.“