Borgwardt/Feußner: Kommunales Sofortprogramm auf den Weg gebracht
Heute wurde von den Koalitionsfraktionen der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in den Landtag eingebracht. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt: „Einen wichtigen Schwerpunkt unserer Arbeit in der neuen Wahlperiode stellt die Stärkung der Kommunen in Sachsen-Anhalt dar. Mit dem geplanten kommunalen Sofortprogramm wird zügig nach der Konstituierung des Landtages ein für uns essentieller Punkt im Koalitionsvertrag umgesetzt und auf den Weg gebracht. Wir sind zuversichtlich, den Kommunen bereits jetzt 44 Millionen Euro zur Verfügung stellen zu können. Diese Unterstützung soll noch in diesem Jahr im Rahmen des Haushaltsvollzuges auf 80 Millionen Euro Entlastung steigen.“
„Dies ist aber nur der erste Schritt. In einem weiteren Schritt soll daher das Finanzausgleichsgesetz novelliert werden. Es soll verständlicher und anreizfreundlicher werden. Die Planungssicherheit für die Kommunen wird auf ein neues Niveau gehoben, indem die Finanzausgleichsmasse für diese Legislaturperiode festgeschrieben werden soll. Damit sollen einerseits die Konsolidierungsmaßnahmen und andererseits die Investitionstätigkeit der Kommunen gesichert werden“, so die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Eva Feußner.