Bewährte Standards in den Freien Berufen zur Sicherung von Qualität, Qualifizierung und Verbraucherschutz erhalten
Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt wird im Januarplenum den auf der auswärtigen Fraktionssitzung in Halberstadt einstimmig beschlossenen Antrag „Freie Berufe – Bewährte Standards zur Sicherung von Qualität, Qualifizierung und Verbraucherschutz erhalten“ einbringen. Dazu erklärt Ulrich Thomas, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Die hohe Anzahl von freiberuflichen Existenzgründerinnen und -gründern belegt die wachsende Bedeutung der Freien Berufe für den Mittelstand. Aus diesem Grund verfolgen wir mit unserem Antrag das Ziel, die hohen Qualitätsstandards bei den Freien Berufen, die über Regelungen im Berufszugang erfolgen, zu bewahren. Eine von der EU-Kommission vorgesehene Aufweichung dieser Zugangsregeln halten wir für inakzeptabel. Dies wäre ein klarer Angriff auf das hohe Qualifikations- und Qualitätsniveau sowie auf den Verbraucherschutz.
Die Zulassungspflicht für die Freien Berufe und das Handwerk stellt kein Hindernis für Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten im europäischen Binnenmarkt dar, da durch die modernisierte Richtlinie über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifizierungen ein entsprechender Marktzugang sichergestellt wird. Deutsche Berufszugangsregelungen sind nicht zu reglementieren, sondern im Sinne hoher Qualitätsstandards und eines hohen Qualifikationsniveaus herauszuheben.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat mit Wirkung vom Oktober 2013 einen Arbeitsplan zur Evaluierung der Berufszugangsregeln vorgelegt. Die Evaluierung umfasst eine Prüfung, inwiefern einzelne Regulierungen diskriminierend oder angemessen sind. Im Fokus stehen explizit die Freien Berufe, da nach Auffassung der EU-Kommission Markthindernisse und Hürden die Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen das Produktivitätswachstum bei den freiberuflichen Dienstleistungen bremst.