Aufarbeitung soll Klarheit schaffen!
Zur Einsetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„In die Diskussion um die Beraterverträge wurde viel in einen Topf geworfen. Der jetzt eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss soll Klarheit bringen und die Vorgänge in den einzelnen Ministerien durchleuchten. Ansinnen der Koalitionsfraktionen ist es, neben den im Fokus stehenden Geschäftsbesorgungsverträgen alle weiteren in der sechsten Wahlperiode abgeschlossenen Beraterverträge, Gutachten und Studien, ab einer Wertgrenze von 20.000 Euro, im Untersuchungsausschuss zu untersuchen.
Festzuhalten ist dennoch, dass man grundsätzlich zwei Tatbestände unterscheiden muss: Erstens, ob der Vertrag entgegen eines Landtagsbeschlusses dem Parlament als Haushaltsgeber nicht vorgelegt bzw. nicht im Haushalt eingestellt oder erläutert wurde und zweitens, ob es ein transparentes Vergabeverfahren gegeben hat. Der erste Fall ist sehr ärgerlich und muss korrigiert werden. Der zweite Fall wird dann allerdings kritisch, wenn es nicht nur Fehler im Vergabeverfahren gab, sondern darüber hinaus der Eindruck entsteht, dass politisch Einfluss genommen wurde. Hier sehe ich den Kern des Problems.“