Koalition beweist Handlungsfähigkeit und entlastet Kommunen und Eltern
Zur heute verabschiedeten Novelle des Kinderförderungsgesetzes durch die Koalitionsfraktionen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales und Integration der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull:
„Mit dieser Novelle des Kinderförderungsgesetzes stellt die Koalition in mehrerer Hinsicht ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis. Wir entlasten die Kommunen, indem wir in diesem Jahr zum Ausgleich der tarifbedingten Mehraufwendungen für die Erzieherinnen und Erzieher 21 Millionen Euro weiterreichen, gleiches gilt für das kommende Jahr. Zusätzlich reichen wir in 2017 über 20 Millionen Euro an die Kommunen weiter, die aus Mitteln des Betreuungsgeldes nach Sachsen-Anhalt fließen.
Mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf geben wir das politische Bekenntnis ab, weitere Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und nach der Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes in Angriff zu nehmen. Dies sind die grundlegende Finanzierungspraxis der Kinderbetreuung, die landesseitigen Möglichkeiten der Kostendämpfung u. a. durch die Anpassung der Betreuungszeiten, die Verbesserung der tatsächlichen Fachkraft-Kind-Relation und die Grundlagen der Bemessung des Betreuungsschlüssels.
In der Konsequenz dieser kleinen Novelle wird deutlich, dass wir damit die Beitragsstabilität für die Eltern sichern wollen. Gleichzeitig kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung, weil der Ausgleich für die Ermäßigungen bei zwei und mehr Kindern von nun an pauschaliert an die kommunale Ebene ausgereicht und damit erheblicher Nachweisaufwand reduziert wird.
Die eigentliche, große Novelle des Kinderförderungsgesetzes im kommenden Jahr wird neben den Evaluierungsergebnissen auch unsere Forderung nach einer Reduzierung der Betreuungszeiten für nicht erwerbstätige Eltern beinhalten. Denn unserer Auffassung nach, ist dies ein geeignetes Instrument, um die Reduzierung der Kosten weiter voranzutreiben. Wir kommen damit u. a. Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und der Aufgabenträger entgegen.“