Willkommenskultur wird gefördert
Zur Landtagsdebatte „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:
„Angesichts der weltweiten Krisen geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge davon aus, dass wir mindestens 300.000 Asylanträge zu erwarten haben. Einige Bundesländer rechnen sogar mit bis zu 500.000 Asylanträgen. Im letzten Jahr waren es noch knapp über 200.000 Anträge. Für Sachsen-Anhalt können wir für dieses Jahr 9.000 bis 10.000 Asylantragsteller prognostizieren. Nur zum Vergleich: In Tschechien waren im letzten Jahr weniger als 1000 Asylanträge zu verzeichnen. Wir werden unserer humanitären Verantwortung gerecht und nehmen nach Kräften Asylsuchende und Flüchtlinge auf.
Es besteht ein breiter Konsens, dass die Unterbringung von Asylsuchenden und geduldeten ehemaligen Asylbewerbern, deren Antrag rechtskräftig abgelehnt worden ist, einen Standard haben muss, der die Würde des einzelnen Menschen achtet. Wir brauchen humanitäre Mindeststandards für die Aufnahme, Unterbringung und sozialen Betreuung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern. Daher hat Minister Stahlknecht im Jahr 2013 klare Leitlinien eingeführt. Es gibt Länder, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, die solche Leitlinien für die Unterbringung gar nicht haben.
Die Zahl der Asylbegehrenden und geduldeten Ausländer ist im Land Sachsen-Anhalt von knapp 4.000 Ende 2012 auf über 8.000 im Jahr 2014 gestiegen. Obwohl die Zahl der aufzunehmenden Ausländer stark angestiegen ist und auch weiterhin steigen wird, haben es das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte geschafft, die Unterbringungsverhältnisse zu verbessern. Die Unterbringung der nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländer in Wohnungen wurde von 48 Prozent im Jahr 2012 auf nunmehr 64 Prozent erhöht. Hier liegen wir klar über dem Bundesdurchschnitt von 55 Prozent.
Die Handlungsempfehlungen für die Unterbringung und sozialen Betreuung werden durch die Aufgabenträger mit großem Verantwortungsbewusstsein in vielen Bereichen gut umgesetzt. Die Empfehlungen zur Wohnungsunterbringung wurden generell angenommen. Die Standards der Gemeinschaftsunterkünfte bzgl. materieller und personeller Ausstattung haben sich allgemein verbessert.
Da die Kommunen bei der Unterbringung und sozialen Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen teils an die Grenzen des finanziell Leistbaren stoßen, hat das Land umgehend reagiert. Der Bund entlastet die Länder in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils 500 Millionen Euro. Der auf Sachsen-Anhalt entfallende Anteil von je 13,5 Millionen Euro wird dabei vollständig den Kommunen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs wurden die Mittel zur Milderung der finanziellen Mehrbelastungen der Landkreise und kreisfreien Städte von ursprünglich 13 auf 23 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich wurden zur Förderung der lokalen Willkommenskultur und für Integrationsprojekte Mittel im Landeshaushalt eingestellt.“