Warnschussarrest kann strafrechtliche Karrieren verhindern
Zu einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zur Verordnung des sogenannten Warnschussarrestes für jugendliche Straftäter erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Siegfried Borgwardt:
„Das Instrument des Warnschussarrestes ist in bestimmten Fällen geeignet, um den Beginn einer strafrechtlichen Karriere von vornherein zu verhindern. Mit dem Warnschussarrest steht den Jugendrichterinnen und Jugendrichtern ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen die Jugendkriminalität zur Verfügung. Das Gesetz zur Erweiterung der jugendrechtlichen Handlungsmöglichkeiten, welches auch die Möglichkeit der Verhängung eines Warnschussarrestes vorsieht, wurde mit der dafür gebotenen Gründlichkeit im Bundestag beraten und auch von der Länderkammer gebilligt.
Der präventive Nutzen des Warnschussarrestes sollte nicht allein nach der derzeitigen Spruchpraxis der Jugendrichterinnen und Jugendrichter bewertet werden. Es kommt allein auf die praktische Wirksamkeit eines verhängten Warnschussarrestes an. Hier bestätigt zum Beispiel die Leiterin der Jugendarrestanstalt Halle, Jugendrichterin Leske, dass der Warnschussarrest durchaus Sinn ergibt, wenn er rasch zum Tragen kommt. Fakt ist auch, dass Bewährungsstrafen von jungen Straftäterinnen und Straftätern nicht ernst genommen werden. Das bedeutet häufig den Einstieg in eine kriminelle Karriere.
Ein solcher Arrest von bis zu vier Wochen kann neben einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, angeordnet werden. Der Arrest muss zu Beginn der Bewährungszeit verbüßt werden. Junge Straftäterinnen und Straftäter erfahren auf diese Weise ganz unmittelbar, was Freiheitsentzug bedeutet. Wer diese Erfahrung einmal gemacht hat, wird eher bereit sein, die Bewährungschancen ernst zu nehmen und für eine Rückkehr auf den richtigen Weg zu nutzen. Junge Straftäterinnen und Straftäter werden mit dem Warnschussarrest einen unmittelbaren Eindruck davon erhalten, was es bedeutet, hinter Gittern zu sitzen. Auch kann es Fälle geben, in denen der Jugendliche für einen gewissen Zeitraum aus einem schädlichen Umfeld entfernt werden muss, etwa um die Erfolgsaussichten erzieherischer Maßnahmen zu verbessern.“