Verordnete Arbeitsruhe im Land für Gedenktag des 8. Mai ist widersprüchlicher Populismus
Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass für die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts der 8. Mai eines jeden Jahres als „Tag der Befreiung vom Faschismus“ ein staatlich anerkannter Feiertag werden muss, an dem die allgemeine Arbeitsruhe gilt. Dazu äußert sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Der Antrag wurde bereits im April 2013 im Bundestag beraten und abgelehnt. Wir in Sachsen-Anhalt haben im Bundesvergleich mit die meisten Feiertage (nur vier Bundesländer haben mehr als 11 staatlich anerkannte Feiertage). Der zusätzliche Feiertag würde das Bruttoinlandsprodukt im Land absenken. Gerade die Linke, die eine angebliche zu schwache Wirtschaftsentwicklung dieser Landesregierung vorwirft, will die Wirtschaftskraft schwächen. Ein widersprüchlicher Populismus, der dem Gedenktag einen schlechten politischen Dienst erweist.
Der 8. Mai 1945 markierte nicht nur das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sondern begründete auch die große Chance eines Neuanfangs am Ende eines Irrweges deutscher Geschichte. Wahr ist aber auch, dass in Teilen Deutschlands und Europas die Hoffnung auf neues Recht und neue Freiheit sehr schnell bitter enttäuscht wurde. Unser Vaterland und unser Kontinent wurden geteilt. Freiheit und Demokratie konnten diesseits des früheren Eisernen Vorhangs erst vor 25 Jahren verwirklicht werden. Zwischen 1945 und 1989 wurden die Staaten in der östlichen Hälfte des Kontinents gewaltsam in sozialistische Gesellschaften verwandelt.
Heute ist der 8. Mai für uns vor allem ein Tag der Erinnerung an das unermessliche millionenfache Leid der Menschen und zugleich ein Tag des Nachdenkens über den Gang unserer Geschichte. Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung vom menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Ohne dass es eines gesetzlichen Feiertages bedarf, finden an den Jahrestagen der Befreiung von Bund und Land mitfinanzierte Gedenkveranstaltungen statt. Dies bezieht selbstverständlich auch die KZ-Gedenkstätten mit ein.“