Verabschiedung des Nachtrages ein klares Signal der Kommunalentlastung
Auf der heutigen Landtagssitzung wurde der Nachtragshaushalt 2015/2016 beschlossen. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Im Mittelpunkt des Nachtragshaushaltes stehen deutlich verbesserte Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen. Diese werden durch zusätzlich eingestellte Mittel auch außerhalb der Flüchtlingshilfe weiter entlastet. In der folgenden Tabelle sind einzelne Maßnahmen dargestellt:
Im Nachtragshaushaltsgesetz wird zusätzliches Personal auf 396 unbefristeten Stellen in der Landesverwaltung finanziert. Es werden darüber hinaus 100 neue Lehrerstellen geschaffen. Darunter 50 unbefristete Sprachlehrer und 50 zusätzliche Lehrer für die regionale Vertretungsreserve. Verstärkung erhält auch die Polizei im Land: Mit dem Nachtragshaushalt werden 50 zusätzliche Stellen für Anwärter für den Polizeivollzugsdienst bereitgestellt.
Dass mit dem Beschluss des Nachtragshaushaltes keine neuen Schulden auf-genommen werden, spricht für unseren finanzpolitischen Kurs, den wir verlässlich fortführen. Darüber hinaus werden wir weiterhin an der Tilgung der Altschulden festhalten.“