Thomas: Verstöße gegen Mindestlohngesetz liegen an komplizierter Bürokratie
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas, hat erneut die Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes kritisiert. „Hier ist etwas aus den Fugen geraten. Der Aufwand und die Kosten für die Erfassung stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen“, so Thomas. Dieser fordert die Absenkung der Schwellenwerte, um jene Unternehmen, die sowieso mehr als den Mindestlohn zahlen, vom bürokratischen Aufwand zu entlasten.
Die festgestellte Anzahl kleinerer Verstöße zeigt auf, wie überbordet das Verfahren sei. Angesichts komplizierter Regelungen würden vor allem kleine Unternehmen überfordern. „Man darf nicht generell von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sprechen. Viele Unternehmen sind mit den aktuellen Regelungen nicht vertraut und haben daher Probleme, alle Forderungen des Gesetzes umzusetzen. Die aktuellen Zahlen der prüfenden Zoll-Behörden fordern vielmehr dazu auf, das Gesetz endlich praktisch handhabbar zu machen“, so Thomas.