Tariferhöhung des öffentlichen Dienstes wird übernommen
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen wurde unter anderem das Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz beraten. Zu den Ergebnissen äußert sich die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:
„Wir als CDU-Landtagsfraktion begrüßen den Beschlussvorschlag der Landesregierung, dass die Tariferhöhung des öffentlichen Dienstes für die Beamtinnen und Beamten übernommen und im Zahlmonat August 2015 ausgezahlt wird. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, wird eine Vorgriffs-Zahlung unter Vorbehalt erfolgen.“
Hintergrund:
In der Beschlussvorlage heißt es konkret: „Der Ausschuss stimmt zu, dass im Vorgriff auf das Inkrafttreten eines Landesbesoldungs- und –Versorgungsanpassungsgesetzes 2015/2016 im Zahlmonat August 2015 Zahlungen gemäß der im Gesetzentwurf vorgesehenen linearen Erhöhung der Grundgehälter und Anwärtergrundbeträge rückwirkend zum 1. Juni 2015 erfolgen.“