SOG trägt den rechtsstaatlichen Erfordernissen für den Gewahrsam Rechnung
Zur zweiten Beratung im Landtag zum Antrag „Konsequenzen aus dem BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh ziehen – Praxis polizeilicher Ingewahrsamnahme auf den Prüfstand stellen“ erklärt Jens Kolze, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Dem Staat erwächst bezüglich der von ihm in Gewahrsam genommenen Personen eine Schutzpflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ihnen niemand Schaden zufügt, und dass der Betroffene auch vor Selbstverletzungen geschützt ist. Diesbezüglich besteht absolute Einigkeit. Wir haben im Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt Rechtsgrundlagen für den polizeilichen Gewahrsam, die den rechtsstaatlichen Erfordernissen hinreichend Rechnung tragen. Die Rechtsgrundlagen der Länder sind hierbei gleich ausgestaltet.
Nach dem Tod von Oury Jalloh und Michael Lippert im Jahr 2005 wurden umfangreiche Maßnahmen zur Sicherheit im polizeilichen Gewahrsam angewiesen. Diese Maßnahmen haben sich bewährt.
Ein durch Gesetz vorgegebener klarer Regelungsrahmen, eine angeordnete lückenlose Dokumentation der Gewahrsamnahme, die Überprüfung und Dokumentation der Rechtmäßigkeit der Gewahrsamnahme einschließlich der Herbeiführung der richterlichen Entscheidung und die Überprüfung der Gewahrsamsräumlichkeiten und der durchgeführten Ingewahrsamnahmen: Missstände liegen hier nicht vor. Aus den tragischen Ereignissen des Jahres 2005 wurden die richtigen Schlussfolgerungen gezogen.“