Schröder/Rotter: CDU will letztes Kita-Jahr beitragsfrei stellen
Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG) erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Das Gericht hat das geltende Gesetz im Wesentlichen bestätigt, gleichzeitig aber auch bei den Finanzierungsregelungen Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Wir freuen uns, dass das Landesverfassungsgericht unsere Auffassung bestätigt hat, wonach die Zuständigkeiten für die Kinderbetreuung auf die Landkreise übertragen werden konnten.“
„Die Maßgaben des Landesverfassungsgerichtes sind zu berücksichtigen“, ergänzt Peter Rotter, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. „Das heißt: Spätestens im Jahr 2016 wird das geltende Kinderförderungsgesetz novelliert.“
„Für die CDU-Fraktion ist klar, dass die Eltern im Land nicht weiter belastet werden dürfen. Die CDU-Landtagsfraktion spricht sich dafür aus, neben der jetzt erforderlichen Nachbesserung im KiFöG künftig das pädagogisch wichtige letzte Kita-Jahr elternbeitragsfrei zu stellen. Finanziert werden soll das haushaltsneutral für Land und Kommunen durch die Betreuungsgeldmittel, die der Bund den Ländern zuweist“, so Schröder abschließend.