Schröder: CDU/CSU-Fraktionschefs der Länder fordern Unzulässigkeit von Folgeanträgen abgelehnter Asylbewerber
Nach einem Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag-Abend haben alle Fraktionschefs von CDU und CSU die Sofortmaßnahme der Einführung von Grenzkontrollen begrüßt. Gleichzeitig sprachen sie sich für die Umsetzung der im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD am 6. September vereinbarten Maßnahmen aus, um den ungebrochenen Flüchtlingsstrom nach Deutschland zu begegnen. Dazu erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende von Sachsen-Anhalt, André Schröder:
„Noch nicht umgesetzt, aber vernünftig ist ein Wiedereinreiseverbot für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber. Viele sogenannte Folgeanträge mit gleichzeitigem Leistungsbezug binden derzeit unnötig Kapazitäten für die wirklich Schutzbedürftigen.
In den Landesgemeinschaftsunterkünften sollen über die Registrierung und Erstaufnahme hinaus auch Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern bzw. Balkanstaaten verbleiben, um ohne Aufteilung auf die Kommunen zentrale Abschiebungen zu ermöglichen.“ Dazu müsse das Unterbringungskonzept des Landes rasch umgesetzt werden.
„Die Forderungen der Linken und Grünen im Land in der Flüchtlingsfrage kann man gegenwärtig nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen. Während die Union mit Realitätssinn und Augenmaß eine Krisensituation bewältigen muss, fordern beide Parteien weiterhin ein Bleiberecht für alle bei gleichzeitig offenen Grenzen. Mit linker Utopie löst man aber die gegenwärtigen Probleme nicht“, so Schröder abschließend.